Informationen für Kassenpatienten

Kassenpatienten und Physiotherapie

  1. Sie sind gesetzlich versichert?
    Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ihr gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil: 10,- EUR Rezeptgebühr sowie 10 Prozent des jeweiligen Rezeptwertes.

Das gilt für Kassenpatienten und Privatpatienten gleichermaßen: Für Physiotherapie muss in Deutschland immer eine ärztliche Verordnung vorliegen. Denn der Arzt sollte einschätzen, ob Sie Bedarf haben oder nicht. Und wenn ja, wie oft und wie viel. Darum ist eine ärztliche Konsultation unumgänglich. Sollte das Behandlungsbudget Ihres Arztes ausgeschöpft sein, können Sie sich von ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und die Physiotherapie privat durchführen.

Aber Achtung: Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet die Behandlung in diesem Fall nicht und Sie müssen die Rechnung selbst zahlen. Übrigens: Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, darf Ihr Rezept nicht älter als 28 Tage sein! Im Notfall verlängert Ihnen Ihre Arztpraxis das Rezept.

Diese Ärzte dürfen Physiotherapie für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen verordnen:

  • Hausarzt / Praktischer Arzt
  • Chirurg
  • Orthopäde
  • Kieferorthopäde / Zahnarzt
  • Internist
  • Neurologe
  • HNO-Arzt
  • Gynäkologe
  • Kinderarzt
  • Rheumatologe
  • Kardiologe
  • Radiologe
  • Psychiater
  • Ambulante oder stationäre Operationszentrum
  1. Die Physiotherapie Landau ist eine Bestellpraxis. Sollten Sie an einem fest vereinbarten Behandlungstermin verhindert sein, bitten wir bis 24 Stunden vorher um Mitteilung. Sonst müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.
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